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   VGH Hessen, 22.02.1995 - 9 TG 3313/94   

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https://dejure.org/1995,15983
VGH Hessen, 22.02.1995 - 9 TG 3313/94 (https://dejure.org/1995,15983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.02.1995 - 9 TG 3313/94 (https://dejure.org/1995,15983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 9 TG 3313/94 (https://dejure.org/1995,15983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 69 Abs 1 S 2 AuslG, § 69 Abs 3 S 2 AuslG, § 2 Abs 1 Nr 2 AsylbLG
    Eintritt der Fiktionswirkung des erlaubten Aufenthaltes bei verspätetem Antrag; Gewährung von Sozialleistungen

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Da auch sonst die Begründung des Gesetzentwurfs und der Wortlaut des Gesetzes selbst nicht zu einer gegenteiligen Annahme zwingen, ist aus den dargelegten Gründen mithin davon auszugehen, dass § 69 Abs. 3 AuslG den Eintritt der Fiktion eines erlaubten Aufenthaltes von einem bei Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung noch rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet abhängig macht (im Ergebnis ebenso: VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992, Urteil vom 21. Oktober 1993 und Beschluss vom 07. Februar 1995, alle a.a.O., sowie Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG Rdnr. 45 und wohl auch Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 69 AuslG Rdnr. 17 b; unter Berufung auf den Wortlaut der Begründung des Gesetzentwurfes und/oder des § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG anderer Ansicht: HambOVG, Beschluss vom 19. November 1993 a.a.O., HessVGH, Beschlüsse vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -EZAR 622 Nr. 19 S. 2 f., vom 22. Mai 1995 - 9 TG 3313/94 - EZAR 460 Nr. 13S.
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

    Danach tritt in den Fällen des § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG die Fiktion eines erlaubten Aufenthalts unabhängig davon ein, ob die Antragsfrist eingehalten ist (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 - EZAR 622 Nr. 19 = AuAS 1993, 134; Beschluß vom 22. Februar 1995 - 9 TG 3313/94 - EZAR 460 Nr. 13 = ZAR 1995, 85 (LS)).
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